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VBuW

Gespräch Mindest-
lohngesetz

Gespräch mit Frau Prof. Dr. Weinkopf

Am 20.01.2016 hat sich die Geschäftsführerin des VBuW mit Frau Prof. Dr. Weinkopf (Universität Duisburg-Essen, Mitglied der Mindestlohnkommission) getroffen und ein ca. 2 ½ stündiges Interview zu den Folgen des Mindestlohngesetzes für die Branche gegeben. Nach Rücksprache mit den beteiligten Systemen haben sich folgende, teils gravierende Auswirkungen für unsere Mitglieder infolge des MiLoG ergeben:

1. Erheblicher Anstieg der Personalkosten

Der Mindestlohn hat eine Preisspirale nach oben in Gang gesetzt, da auch ungelernte Kräfte jetzt 8,50 € bekommen, häufig zzgl. Trinkgeld, was den Betriebsfrieden erheblich gefährdet hat. Denn bei durchschnittlich 8,50 € Lohn/Stunde und 4,00 € Trinkgeld/Stunde hat aktuell der Fahrer ein durchschnittliches Einkommen von 12,50 €/h. Dies hat vielfach Lohnanpassungen für das Küchenpersonal und die weiteren gelernten Fachkräfte nach sich gezogen. Die Personalkosten sind in allen Systemen gestiegen.

2. Preiserhöhungen

Um die Kostensteigerungen beim Personal vollziehen zu können, mussten die Preise für die angebotenen Waren um 10 bis 18 % angehoben werden. Leider konnten jedoch die Preise nicht überall durchgesetzt werden. Gerade im ländlichen Bereich wurden Preissteigerungen nicht akzeptiert, so dass diese hier zurückgenommen werden mussten. Aber auch sonst haben sich die Kunden mit den Preissteigerungen schwer getan und es kam vielfach zur Abwanderung von Kunden zu preisgünstigeren Konkurrenten. Nach Aussage der Systeme sind die Bestellvorgänge und die Kundenfrequenz zurückgegangen.

3. Umsatzrückgänge

Viele Betriebe hatten Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Im Gespräch waren Zahlen von 40.000 bis 80.000 €. Gerade in umsatzschwachen Betrieben sind die Umsatzrückgänge so erheblich, dass diese existenzbedrohend sind.

4. Entlassungen

Umsatzrückgänge und hohe Personalkosten haben dazu geführt, dass vor allem Minijobber und Teilzeitbeschäftigte entlassen worden sind. Nur wenige Minijobs sind in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen übergegangen.

5. Kaum Kontrollen durch den Zoll

Kritisiert wurde nach wie vor, dass der Zoll kaum Kontrollen durchgeführt hat und wenn, dann vermehrt bei den großen Systemen, nicht aber in kleineren Konkurrenzunternehmen. Dies führt weiterhin dazu, dass der Mindestlohn auch ein Jahr nach seiner Einführung nicht in allen Betrieben der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche gezahlt wird. Die dadurch entstehenden Wettbewerbsnachteile müssen vor allem die ehrlichen Unternehmer ausbaden. Schwarzarbeit und schwarze Kassen bei der Konkurrenz machen den Unternehmern zusätzlich das Leben schwer.

Zollkontrollen und Bußgelder bei Verstößen sind das wichtigste Instrument zur Durchsetzung des Mindestlohns. Denn Arbeitnehmer setzen ihre Rechte – insbesondere in prekären Arbeits- und Wirtschaftssituationen – nicht gegenüber ihrem Arbeitgeber durch. Sie scheuen den oft langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit. Teilweise arbeiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Umgehung des Mindestlohngesetzes auch zusammen, so dass hier auch keine Klagen zu befürchten oder auch zu erwarten sind.

6. Rückgang der Ausbildungszahl

Angesprochen wurde auch der Rückgang der Auszubildendenzahlen. Denn nach Angaben vieler Bewerber lohnt die Ausbildung nicht mehr, wenn jeder ungelernte 8,50 € Mindestlohn erhält. Die Folge ist, dass viele Ausbildungsplätze zur Zeit nicht besetzt sind.

Unsere Forderungen:
  1. Absenkung des Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer.
  2. Anrechnung von Trinkgeldern auf den Mindestlohn.
  3. Mehr Kontrollen durch den Zoll oder Schaffung einer eigenen Abteilung für Mindestlohnkontrollen mit ausreichender personeller Stärke für effektivere Kontrollen und eine höhere Kontrollfrequenz.
  4. Kopplung des Mindestlohns an eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  5. Regionale und branchenspezifische Unterschiede und Lohndifferenzen müssen auch beim Mindestlohn beachtet werden.
 

Urteile Mindestlohngesetz

Urteile zum Mindestlohngesetz finden Sie hier!

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Den kompletten Inhalt der Entscheidung des VBuW können Sie hier nachlesen!

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Den Inhalt des Gesprächs können Sie hier nachlesen!

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Der Verein

Der VBuW Nahrungsmittel- und Gastrono-miebranche e.V. ist ein Berufsverband und branchenspezifischer Wettbewerbsverein, der im Interesse seiner Mitglieder gegen Wettbe-werbsverstöße in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche vorgeht.

Als Berufsverband stehen für uns zunächst die Aufklärung über gesetzliche Grundlagen und das Schaffen eines Bewusstseins für wettbe-werbsrechtliche Grenzen im Vordergrund.

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